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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Buzzscale GmbH

1. Allgemeines

1.1 Für unsere Dienstleistunge, Angebote und Verteräge gelten ausschließ- lich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Andere Allgemeine Vertragsbedingungen erkennen wir, auch bei vorbehaltloser Ausführung der Dienstleistung, nicht an. Diese AGB gelten für alle zukünftigen Geschäfts- beziehungen. Spätestens durch Entgegennahme oder Bezahlung unserer Dienstleistung bringt der Auftraggeber sein Einverständnis mit unseren Be- dingungen zum Ausdruck. Abweichende Bedingungen werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen weder widersprechen, noch wenn wir vorbehaltlos leisten oder die Bezahlung annehmen. Abweichende Be- dingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, soweit wir diese schriftlich gemäß § 126 (BGB) bestätigen. Gleiches gilt für jegliche Vertragsänderungen. Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1.2 Die Buzzscale GmbH erbringt Dienstleistungen für kleine und mittelstän- dische Unternehmen. Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen er- geben sich aus der jeweilen Dienstleistungsbeschreibung oder der individuell zu schließenden Einzelverträge.

2. Angebot, Bestellungen

2.1 Angebote sind grundsätzlich freibleibend, sofern sich aus denselben nichts anderes ergibt.

2.2 Aufträge haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Leistungsverpflich- tungen aufgrund von Aufträgen entstehen nur dann und in dem Umfang, in welchem die Bestellungen durch Buzzscale schriftlich bestätigt werden.

3. Preise; Preisänderungen

3.1 Alle Preise basieren auf den in der Leistungsbeschreibung oder der im Angebot individuell skizzierten Eckdaten. Eine Veränderung der Rahmenbediungungen erfordert eine Überprüfung der vereinbarten und/oder angebotenen Rahmenbedingungen und/oder Konditionen.

3.2 Zusätzliche Dienstleistungen und/oder die Bereitstellung von Mehrwert- dienstleistungen, die über die ursprünglich beauftragten Dienstleistungen hinausgehen, werden als zusätzlicher Aufwand gegen Nachweis (und nach vorheriger Beauftragung) von der Buzzscale GmbH in Rechnung gestellt.

3.3 Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehr- wertsteuer.

3.4 Eine mögliche Preisanpassung für die von Buzzscale angebotenen (Stan- dard-)Dienstleistungen, insbesondere für den Service yoursecretary, erfolgt immer zum Jahreswechsel. Die Buzzscale GmbH informiert die betroffenden Auftraggeber spätestens 60 Kalendertage vor einer möglichen Preisanpas- sung.

3.5 Zusätzlich erforderliche Hard- und Software, die über die im Pflichtenheft oder Angebot beschriebenen Komponenten hinausgehen, werden (sofern erforderlich) nach vorheriger Abstimmung/Freigabe zu Selbstkosten an den Auftraggeber weiterberechnet.

3.6 Kundenspezifische Softwarelizenzen werden vom Auftraggeber Buzzscale kostenfrei zur Verfügung gestellt.

3.7 Im Rahmen von individuellen Aufträgen werden anfallende Reise- kosten und Spesen gesondert und gegen Nachweis in Rechnung gestellt.

3.8 Die Abrechnung erfolgt durch Buzzscale GmbH immer zum 2. des Monats für den Vormonat, die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschriftmandat.

3.9 Rechnungen der Buzzscale GmbH sind nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Im Fall des Verzugs berechnet Buzzscale Zinsen in Höhe von 9%-Punk- ten über dem Basiszinssatz und Mahngebühren in Höhe von 8 Euro je Mah- nung. Der Aufwand für eine nicht durchführbare Lastschrift und/oder eine Lastschriftrückgabe wird mit einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 29,50€ (netto) berechnet. Außerdem stehen der Buzzscale GmbH sämtliche sonstige in § 288 BGB genannten Rechte, insbesondere ein darüber hinausgehender Schaden, zu. Eine etwaig vereinbarte Vorauskasse wird bei Auftragserteilung fällig.

4. Vertragsbeendigung

4.1 Der Dienstleistungsvertrag kann von beiden Parteienjederzeit aus wich- tigem Grund schriftlich gekündigt werden. Eine ordentliche Kündigung ist nur bei unbefristeten Verträgen unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich. Ein wichtiger Grund zur Kündigung für Buzzscale ist insbesondere dann gegeben, wenn seitens des Auftraggebers die notwen- dige Mitwirkung trotz Setzung einer Nachfrist verweigert wird oder wenn der Auftraggeber in Vermögensverfall oder in Schuldnerverzug gerät.

Kündigt BUzzscale den Vertrag aus wichtigem Grund, schuldet der Auftrag- geber für die restliche Vertragslaufzeit die vereinbarte Vergütung. Dem Auf- traggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass der Buzzscale GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

4.2 Bei wiederholten groben Verstößen in der Realisierung der Dienstleistung kann der Auftraggeber den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, falls die Buzzscale GmbH trotz schriftlicher Mahnung und angemessener Nachfristset- zung nicht für Abhilfe gesorgt hat.

5. Haftung

5.1 Die Buzzscale GmbH ist verpflichtet, die übertragenen Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auszuführen. Buzzscalke haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet Buzzscale nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haf- tung des Auftraggebers und seiner Erfüllungsgehilfen auf bei Vertragsschluss vorhersehbare und vertragstypische Schäden und der Höhe nach auf 2.500 EUR je Schadensfall und 15.000 EUR im Jahr begrenzt. Ist in einem solchen Fall ein Verschulden des Auftraggebers oder dessen Kunden für den eingetre- tenen Schaden mitursächlich, haftet der Auftraggeber im Innenverhältnis zu Buzzscale allein und stellt Buzzscale insoweit frei.

5.2 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, falls wegen gesetzlicher Be- stimmungen oder Verletzung wesentlicher, zur Erreichung des Vertragszwe- ckes unverzichtbarer Vertragspflichten zwingend gehaftet wird.

5.3 Für die übergebenen Daten des Auftraggebers gilt die Haftung entspre- chend den jeweils einschlägigen geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

5.4 Kann die Buzzscale GmbH die Leistungen nicht erbringen, da sie ein Ver- tragspartner des Auftraggebers, gleich aus welchem Grunde, untersagt oder sonst ein von dem Auftraggeber zu vertretender Umstand eine Leistungser- bringung von Buzzscale verhindert oder verzögert, schuldet der Auftragge- ber für die Zeit der Verhinderung die vereinbarte Vergütung. Dem Auftrag- geber bleibt der Nachweis gestattet, dass Buzzscale kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

5.5 Soweit die Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für alle Ansprüche des Auftraggebers wegen Verschuldens bei Vertragsschluss oder Verletzung von Nebenpflichten. Gleiches gilt für an- fängliches Unvermögen oder Unmöglichkeit. Die Haftungseinschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Vertragspartner der Buzzscale GmbH.

5.6 Haftungs- und Schadensbeschränkungen zu Gunsten des Auftraggebers werden ausgeschlossen.

6. Datenschutz

6.1 Die Buzzscale GmbH führt die erteilten Aufträge unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und sonstiger datenschutzrechtlicher Regelungen durch. Der Auftraggeber hat Buzzscale im Rahmen der Sorgfalts- pflichten des § 62 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) als Dienstleister ausge- wählt. Näheres regelt der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag.

6.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die an Buzzscale herauszugebenen Da- ten unter Beachtung der dafür geltenden rechtlichen Vorgaben zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und weiterzugeben.

6.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von ihm an die Buzzscale GmbH überlassenen Daten zu sichern, damit diese im Falle des Verlustes unverzüg- lich wiederhergestellt werden können. Wenn der Auftraggeber die bei Buzz- scale für ihn generierten bzw. erfassten Adressen und Datensätze übernimmt, wird Buzzscale aus der Haftung der Datensicherung sowie des Datenschutzes entlassen.

7. Vertraulichkeit

Die Parteien verpflichten sich, absolute Verschwiegenheit über alle ihm im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangte geschäftliche Informa- tionen zu bewahren und alle diesbezüglichen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende der ge- meinsamen Vertragsbeziehungen hinaus.

8. Leistungspflichten, Leistungsstörung

8.1 Die Einhaltung der Leistungsverpflichtungen durch Buzzscale bedingt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auf- traggebers. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers setzen ein Verschul- den seitens Buzzscale voraus.

8.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Buzzscale GmbH alle Unregelmäßig- keiten oder etwaige Beanstandungen unverzüglich nach Feststellung schrift- lich zu melden.

8.3 Der Auftraggeber sichert der Buzzscale GmbH sowie den von Buzzscale zur Leistungserfüllung eingesetzten Vertragspartnern zu, dass alle Verbrau- cher und sonstigen Marktteilnehmer, deren Daten an Buzzscale zur Durch- führung von Telefonwerbung und/oder Werbung durch elektronische Kom- munikationsmittel (wie z.B. E-Mail, Fax, SMS, etc.) übergeben werden, in die jeweilige Form der Werbung wirksam ausdrücklich bzw., soweit es sich nicht um Verbraucher sondern um sonstige Marktteilnehmer handelt, zumindest mutmaßlich eingewilligt haben. Das Risiko der subjektiven Fehlschätzung in Bezug auf das Vorliegen einer mutmaßlichen Einwilligung trägt der Auftrag- geber. Der Auftraggeber wird Buzzscale unverzüglich über den Widerruf bzw. über das Nichtbestehen einer Einwilligung informieren. Für diesen Fall ist Buzzscale nicht mehr zur Leistungserbringung verpflichtet, behält aber den vereinbarten Vergütungsanspruch. Im Übrigen gilt Ziff. 5.4.

8.4 Der Auftraggeber stellt Buzzscale und seine zur Leistungserfüllung einge- setzten Vertragspartner von jeglichen geltend gemachten Ansprüche wegen erfolgter Telefonwerbung und/oder Werbung durch elektronische Kommuni- kationsmittel ohne wirksame Einwilligung frei. Werden Buzzscale oder seine zur Leistungserfüllung eingesetzten Vertragspartner insoweit von Dritten in Anspruch genommen, ist der Auftraggeber zur Erstattung sämtlicher Auf- wendungen verpflichtet, die der Buzzscale GmbH oder seine zur Leistungser- füllung eingesetzten Vertragspartner im Zusammenhang mit der Inanspruch- nahme entstehen.

8.5 Die Buzzscale GmbH ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber zur Verfü- gung gestelltes Informationen und Daten auf Vollständigkeit und Zustand zu prüfen. Die Buzzscale GmbH ist insbesondere nicht verpflichtet, die Pro- dukte und Dienstleistungen des Auftraggebers sowie vereinbarte Dienstleis- tungen auf ihre Vereinbarkeit mit gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Wettbewerbsrecht und des gewerblichen Rechtsschutzes zu prüfen. Der Auftraggeber stellt Buzzscale und seine zur Leistungserfüllung eingesetzten Vertragspartner von jeglichen geltend gemachten Ansprüchen durch Drit- te, die aus der Verletzung derartiger Bestimmungen entstehen, frei. Werden Buzzscale oder seine zur Leistungserfüllung eingesetzten Vertragspartner insoweit von Dritten in Anspruch genommen, ist der Auftraggeber zur Er- stattung sämtlicher Aufwendungen verpflichtet, die Buzzscale oder seine zur Leistungserfüllung eingesetzten Vertragspartner im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme entstehen. Im Übrigen gilt Ziff. 5.4.

8.6 Die Frist von Buzzzscale zur Erbringung ihrer Leistungen verlängert sich angemessen, sofern die Erbringung der vertraglichen Leistungen durch be- hördliche Bestimmungen, durch gerichtliche Entscheidungen, Streiks, höhere Gewalt (z.B. Stromausfall, technisches Versagen der verwendeten Einrichtun- gen und Anlagen, auch bei den von Buzzscale zur Leistungserfüllung einge- setzten Vertragspartnern) oder sonstige von der Buzzscale GmbH und den von Buzzscale zur Leistungserfüllung eingesetzten Vertragspartner nicht zu vertretende Umstände ganz oder teilweise nicht erfolgen kann. Die Buzzscale GmbH wird ein solches Hindernis umgehend an den Auftraggeber berichten. Die Buzzscale GmbH ist dann berechtigt die Leistungen (soweit möglich) durch Dritte zu erbringen. Führt ein solches Hindernis zu einer insgesamten Verzögerung von mehr als 2 Wochen und werden die Leistungen trotz an- gemessener Fristsetzung nicht erbracht, kann der Auftraggeber den Vertrag schriftlich kündigen.

Wird die Leistung von der Buzzscale GmbH durch ein von Buzzscale nicht zu vertretendes Hindernis dauernd unmöglich, ist auch Buzzscale berechtigt, den Vertrag schriftlich außerordentlich zu kündigen. Eine Haftung von Buzz- scale bei solchen, weder von Buzzscale noch von seinen zur Leistungserfül- lung eingesetzten Vertragspartner zu vertretenden Hindernissen scheidet aus. Andernfalls gelten die Regelungen in Punkt 5.

9. Sonstiges

9.1 Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von Buzzsca- le anerkannt oder unbestritten sind. Dies gilt nicht für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes, sofern der Gegenanspruch auf dem gleichen Ver- tragsverhältnis beruht.

9.2 Sämtliche Urheber-, Geschmacksmuster-, Warenzeichen- oder sonstigen Schutzrechte an den von der Buzzscale GmbH entwickelten Konzepten, Tex- ten, Entwürfen und vergleichbaren Leistungen verbleiben ausschließlich bei Buzzscale. Der Auftraggeber erhält im Rahmen der Vereinbarungen ein nicht übertragbares Nutzungsrecht, das mit dem Ende der Vertragsbeziehungen erlischt.

Der Buzzscale GmbH ist die Veröffentlichung der erbrachten Leistungen in Verbindung mit dem Auftraggebernamen/Firmennamen (Logo) zu Referenz- zwecken und für allgemeine Marketingaktivitäten erlaubt.

9.4 Nebenabreden und Änderungen zu den vorliegenden Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen einschließlich dieser Klausel bedürfen zu ihrer Wirksam- keit der Schriftform.

9.5 Die Buzzscale GmbH ist berechtigt, die übernommenen Tätigkeiten durch Dritte erbringen zu lassen.

9.6 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirk- sam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unbe- rührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame Regelung durch eine einzelvertragliche wirksame Regelung zu ersetzen, die dem be- absichtigten Zweck möglichst nahe kommt.

9.7 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg, Deutschland, sofern der Auf- traggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Normen über internationales Recht Anwendung.

Sachstand: 06/2021