Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Buzzscale GmbH, Baakenallee 25, Haus B, 20457 Hamburg
1. Allgemeines
1.1 Für unsere Dienstleistungen, Angebote und Verträge gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Buzzscale GmbH (nachfolgend „Buzzscale“) diese ausdrücklich schriftlich gemäß § 126 BGB bestätigt. Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.2 Buzzscale erbringt Dienstleistungen für kleine und mittelständische Unternehmen. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder aus individuellen Einzelverträgen.
2. Angebot, Bestellungen
2.1 Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend.
2.2 Aufträge bedürfen der Schriftform. Leistungsverpflichtungen entstehen erst durch schriftliche Bestätigung durch Buzzscale.
3. Preise; Preisänderungen
3.1 Die Preise basieren auf den in der Leistungsbeschreibung skizzierten Eckdaten. Ändern sich die Rahmenbedingungen, sind die vereinbarten Konditionen zu überprüfen.
3.2 Zusätzliche, nicht in der Leistungsbeschreibung enthaltene Dienstleistungen werden als zusätzlicher Aufwand gegen Nachweis (und nach vorheriger Beauftragung) von Buzzscale in Rechnung gestellt.
3.3 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.4 Eine Preisanpassung kann zum Jahreswechsel erfolgen. Auftraggeber werden spätestens 60 Kalendertage vor einer möglichen Preisanpassung informiert.
3.5 Zusätzlich erforderliche Hard- und Software wird nach vorheriger Abstimmung zu Selbstkosten weiterberechnet.
3.6 Kundenspezifische Softwarelizenzen stellt der Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung.
3.7 Reisekosten und Spesen werden gesondert gegen Nachweis abgerechnet.
3.8 Die Abrechnung erfolgt zum 2. des Monats für den jeweiligen Vormonat.
3.9 Rechnungen sind nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Im Verzugsfall betragen die Verzugszinsen 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; je Mahnung wird eine Mahngebühr von 8 Euro erhoben. Für fehlgeschlagene Lastschriftrückgaben fällt eine Bearbeitungsgebühr von 29,50 € (netto) an.
4. Vertragsbeendigung
4.1 Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden. Unbefristete Verträge können ordentlich mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt für Buzzscale insbesondere vor, wenn der Auftraggeber notwendige Mitwirkungsleistungen verweigert oder in Vermögensverfall bzw. Schuldnerverzug gerät. Kündigt Buzzscale aus wichtigem Grund, schuldet der Auftraggeber die restliche Vergütung; ihm bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
4.2 Bei wiederholten groben Verstößen gegen vertragliche Pflichten kann der Auftraggeber kündigen, wenn trotz Abmahnung und angemessener Nachfrist keine Abhilfe geschaffen wurde.
5. Haftung
5.1 Buzzscale erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Buzzscale haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet Buzzscale nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schäden, maximal jedoch auf 2.500 EUR je Schadensfall und 15.000 EUR pro Jahr.
5.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen oder wesentliche Vertragspflichten verletzt werden, deren Erfüllung die Erreichung des Vertragszwecks erst ermöglicht.
5.3 Für übergebene Daten gilt die Haftung entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
5.4 Kann Buzzscale nicht leisten, weil ein Vertragspartner des Auftraggebers die Leistung untersagt oder ein vom Auftraggeber zu vertretender Umstand die Leistung verhindert, schuldet der Auftraggeber die vereinbarte Vergütung. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
5.5 Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für Verschulden bei Vertragsschluss, die Verletzung von Nebenpflichten und anfängliches Unvermögen sowie für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Vertragspartner von Buzzscale.
6. Datenschutz
6.1 Buzzscale führt Aufträge unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der weiteren datenschutzrechtlichen Regelungen durch. Näheres regelt ein gesondert abzuschließender Auftragsverarbeitungsvertrag.
6.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Daten ausschließlich unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und weiterzugeben.
6.3 Der Auftraggeber hat seine Daten so zu sichern, dass eine unverzügliche Wiederherstellung möglich ist. Übernimmt der Auftraggeber erfasste Adressen bzw. Datensätze, wird Buzzscale insoweit aus der Haftung für Datensicherung und Datenschutz entlassen.
7. Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich zu absoluter Verschwiegenheit über alle im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangten geschäftlichen Informationen und zu deren vertraulicher Behandlung. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
8. Leistungspflichten, Leistungsstörung
8.1 Die Leistungsverpflichtungen von Buzzscale stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. Schadensersatzansprüche setzen ein Verschulden von Buzzscale voraus.
8.2 Der Auftraggeber hat Unregelmäßigkeiten und Beanstandungen unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu melden.
8.3 Der Auftraggeber sichert zu, dass Verbraucher bzw. sonstige Marktteilnehmer, deren Daten er für Telefonwerbung oder Werbung mittels elektronischer Kommunikationsmittel (E-Mail, Fax, SMS) übergibt, wirksam ausdrücklich bzw. – soweit es sich nicht um Verbraucher, sondern um sonstige Marktteilnehmer handelt – zumindest mutmaßlich eingewilligt haben. Der Auftraggeber trägt das Risiko der subjektiven Fehleinschätzung. Er informiert Buzzscale unverzüglich über Widerrufe. Buzzscale behält in diesem Fall den vereinbarten Vergütungsanspruch, ist jedoch nicht mehr zur Leistung verpflichtet.
8.4 Der Auftraggeber stellt Buzzscale von jeglichen geltend gemachten Ansprüchen wegen erfolgter Telefonwerbung und/oder Werbung durch elektronische Kommunikationsmittel ohne wirksame Einwilligung frei. Bei Inanspruchnahme durch Dritte ist der Auftraggeber zur Erstattung sämtlicher Aufwendungen verpflichtet.
8.5 Buzzscale ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber bereitgestellte Informationen und Daten auf Vollständigkeit zu prüfen oder dessen Produkte und Dienstleistungen auf die Vereinbarkeit mit gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz) zu prüfen. Der Auftraggeber stellt Buzzscale von jeglichen geltend gemachten Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung derartiger Bestimmungen entstehen; bei Inanspruchnahme ist er zur Erstattung sämtlicher Aufwendungen verpflichtet.
8.6 Die Leistungsfrist verlängert sich angemessen bei behördlichen Bestimmungen, gerichtlichen Entscheidungen, Streiks sowie höherer Gewalt (z. B. Stromausfall, technisches Versagen der verwendeten Einrichtungen und Anlagen). Buzzscale zeigt solche Hindernisse dem Auftraggeber umgehend an. Buzzscale ist berechtigt, Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen. Verzögert sich die Leistung um mehr als 2 Wochen, kann der Auftraggeber kündigen. Wird die Leistung durch nicht von Buzzscale zu vertretende Hindernisse dauernd unmöglich, kann Buzzscale außerordentlich kündigen; eine Haftung entfällt in diesen Fällen.
9. Sonstiges
9.1 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur für Gegenansprüche aus demselben Vertrag.
9.2 Alle Urheber-, Geschmacksmuster-, Warenzeichen- und sonstigen Schutzrechte an von Buzzscale entwickelten Konzepten, Texten und Entwürfen verbleiben ausschließlich bei Buzzscale. Der Auftraggeber erhält ein nicht übertragbares Nutzungsrecht, das mit dem Ende der Vertragsbeziehung erlischt. Buzzscale ist berechtigt, erbrachte Leistungen unter Nennung von Name und Logo des Auftraggebers zu Referenzzwecken und für allgemeine Marketingaktivitäten zu veröffentlichen.
9.3 Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
9.4 Buzzscale ist berechtigt, übernommene Tätigkeiten durch Dritte erbringen zu lassen.
9.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Regelungen durch wirksame Regelungen im Einzelvertrag zu ersetzen.
9.6 Ausschließlicher Gerichtsstand ist – soweit der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist – Hamburg, Deutschland. Es findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts Anwendung.
Stand: 06/2021